Der zähe Widerstand aus Mittelhessen führte trotz einer Änderung des Polizeigesetzes durch die schwarz-gelbe Landesregierung im Sommer 2002 dazu, dass Hessen als einziges Bundesland die Rasterfahndung noch nicht abschließen konnte.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 15.02.2003)