Postgeheimnisses

  1. Das Landgericht sprach den 45-Jährigen am Donnerstag der Unterschlagung und Verletzung des Postgeheimnisses schuldig. ( Quelle: Yahoo News vom 23.09.2005)
  2. Die Post warf ihn hinaus und erstattete Strafanzeige wegen Urkundsunterdrückung und Verletzung des Postgeheimnisses. ( Quelle: )