Prüfungausschuß

  1. Hinzukommen muß, daß der Prüfungausschuß konkrete Anhaltspunkte dafür darlegt, daß die rechnerisch ermittelte Gesamtnote den wahren Leistungsstand nicht richtig kennzeichnet und daher der Korrektur bedarf. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)