Unabhängig von den "Motiven der damaligen CDU-Fraktion" weist die Steuerzahlerorganisation darauf hin, daß eigentlich der Rechnungshof die letzte Prüfungsinstanz ist, der "also wiederum die Ausgabe von 300.000 Mark für den Gutachter zu prüfen hätte".
( Quelle: TAZ 1989)
Die Beihilfestelle maße sich hier als dritte Prüfungsinstanz neben den beiden Ärzten Vollmachten an, die ihr nicht zustehen und die sie inhaltlich auch gar nicht ausfüllen könne.
( Quelle: TAZ 1987)