Presseerklärung

  1. "Der Ortsbeirat 9 schert aus der Tempo-30-Zonen-Planung aus!", betitelten die Grünen ihre Presseerklärung zu diesen SPD-Anträgen, die gegen die Grünen angenommen wurden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  2. Als Sportdirektor Trevor Carlin dem Team den Rücken kehrte, konterte der deutsche Teamchef Colin Kolles mit einer vieldeutigen Presseerklärung: "Jordan hat eine klare Vorstellung, wohin sie Midland F1 bringen wollen." ( Quelle: Die Welt vom 18.08.2005)
  3. Deren Sprecher nennt die Presseerklärung der Bank zum Rücktritt Röllers "eindeutig": Da werde nur der Rücktritt vom Aufsichtsratsvorsitz der Dresdner Bank mitgeteilt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  4. In einer Presseerklärung jubelt deshalb die Isarvorstadt-CSU: 'Es ist gut zu wissen, daß sogar der Oberbürgermeister die Strategie von Kraus verfolgt.' ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  5. Wie der Kernsatz einer gemeinsamen Presseerklärung von Nike und Union ("die Situation der Spieler wurde überbrückt") jedoch anders zu deuten sei, ließ Kahstein offen: "Kein Wort dazu, wer die Gehälter bezahlt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  6. EST (16:40 Uhr Ortszeit) eine fünfminütige Presseerklärung abgeben, die über Satellit und Website abrufbar ist. ( Quelle: OTS-Newsticker)
  7. Eine offizielle Bewertung dessen, was Powell vorgetragen hatte, ließ sich so nur durch die Exegese einer Presseerklärung herausfiltern, die Regierungssprecher Béla Anda am Donnerstag mittag verbreiten ließ. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 07.02.2003)
  8. Heinz Dürr, der Vorsitzende des Vereins der Freunde und Förderer des Deutschen Theaters, bedauert in einer Presseerklärung, daß der Vertrag für Thomas Langhoff nicht über das Jahr 2001 hinaus verlängert worden ist. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  9. In einer Presseerklärung hieß es, 700 000 Menschen irrten ohne Winterkleidung umher. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  10. Per Brief und Presseerklärung belehrte Koch den Stadtdirektor: "Bei den Bettlern handelt es sich ausschließlich um vagabundierendes Gesindel, mit dem man kurzen Prozeß machen sollte, und zwar unabhängig davon, ob die Bettelei erlaubt ist oder nicht." ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)