Prof. Proksch

  1. Das Recht der Kinder auf beide Eltern Prof. Proksch empfiehlt dem Gesetzgeber außergerichtliche Möglichkeiten, um Konflikte zu regeln (Mediation), die auch gebühren-rechtlich bevorzugt werden sollten. ( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 12.06.2003)