Programmauftrags

  1. Inzwischen, und das ist der eigentliche Skandal, sehen dies die Öffentlich-Rechtlichen trotz ihres Programmauftrags und wohlfeiler gegenteiligen Beteuerungen genauso. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  2. So sieht es auch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF): Nach ihrer Auffassung dürfen Gebührengelder nur dann für die Filmförderung verwendet werden, wenn dies zugleich der Erfüllung des Programmauftrags dient. ( Quelle: Tagesschau Online vom 03.04.2003)