Progressionsvorbehaltes

  1. Allerdings, so Fondsanalyst Stefan Loipfinger, sind wegen des Progressionsvorbehaltes auch geschlossene Auslandsimmobilienfonds mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung von der Verlängerung der Spekulationsfrist in Deutschland negativ betroffen. ( Quelle: Welt 1999)