Prozeßverschleppung

  1. Das Berliner Gericht bewertete das Manöver der Verteidigung nicht als "Prozeßverschleppung". ( Quelle: Welt 1996)
  2. Den Vorwurf der Prozeßverschleppung hängen Verteidiger und GdP dem Gericht und der Staatsanwaltschaft an. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)