Prozeßverschleppung
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Das Berliner Gericht bewertete das Manöver der Verteidigung nicht als "Prozeßverschleppung".
( Quelle: Welt 1996)
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Den Vorwurf der Prozeßverschleppung hängen Verteidiger und GdP dem Gericht und der Staatsanwaltschaft an.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
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