Schon jeder Gerichtsprozess zeigt freilich, dass man dabei ganz ohne Inszenierung nicht auskommt; Prozessordnung und Gerichtsverfassungsgesetz sind nichts anderes als ein Drehbuch zur alltäglichen Inszenierung eines rechtsstaatlichen Verfahrens.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 15.07.2002)