Prozeßfähigkeit

  1. Beweis für seine Prozeßfähigkeit in der Form eines psychiatrischen Fachgutachtens habe der Kl. trotz Hinweises darauf, daß ihn die Beweislast für seine Prozeßfähigkeit treffe, nicht angeboten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Beweis für seine Prozeßfähigkeit in der Form eines psychiatrischen Fachgutachtens habe der Kl. trotz Hinweises darauf, daß ihn die Beweislast für seine Prozeßfähigkeit treffe, nicht angeboten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)