Pump-Guns

  1. Seit dem 1. April ist der Besitz beispielsweise von Pump-Guns, Butterfly-Messern und Wurfsternen verboten. ( Quelle: )
  2. So genannte Pump-Guns werden verboten, sofern sie einen Pistolenschaft haben. ( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 15.06.2002)