Räumungsverkäufen

  1. Einzelhändler sollen künftig mit Räumungsverkäufen werben dürfen, ohne dies Wochen vorher bei der zuständigen Handelskammer anmelden zu müssen, schreibt das Blatt weiter. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 30.05.2002)
  2. Schon jetzt gebe es zu viel Missbrauch bei Räumungsverkäufen, hieß es. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 30.07.2002)