Eine Rückdeckungsversicherung schließt hier, insbesondere bei vorzeitigen Versorgungsfällen (zum Beispiel Zusage einer Hinterbliebenenrente), das für klein- oder mittelständische Betriebe schwer kalkulierbare Risiko aus.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
So zählen die Beiträge zur Rückdeckungsversicherung und die laufenden Zuführungen zur Pensionsrückstellung zu den Betriebsausgaben und bewirken eine Steuerersparnis.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Im Gegensatz zur Direktversicherung behält sich der Arbeitgeber bei der Rückdeckungsversicherung das Bezugsrecht vor und verwendet die fälligen Versicherungsleistungen für die Forderungen im Versorgungsfall.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)