Rücktrittsangebotes

  1. Das Kontrollgremium muß dann über die Annahme des Rücktrittsangebotes von Hartz entscheiden. ( Quelle: Die Welt vom 11.07.2005)
  2. Die Staatsanwaltschaft betonte nach Bekanntwerden des Rücktrittsangebotes von Hartz, dass gegenwärtig weder gegen diesen noch gegen Volkert ermittelt werde. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 10.07.2005)