Rücktrittsgrundes

  1. Eine solche Rücktrittserklärung ist mangels hinreichend bestimmter Angabe des Rücktrittsgrundes unwirksam. Der Rücktritt sollte ausweislich des Erbvertrages nur aus bestimmten Gründen zulässig sein. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)