Die neue Anklage basiert vor allem auf den Aussagen von RAF-Aussteigern.
( Quelle: )
Im Prozeß um die Aufnahme von RAF-Aussteigern in der DDR hat das Berliner Landgericht am Freitag die mildeste Strafe ausgesprochen, die möglich war.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)