REIT

  1. Problematisch sei auch der Verkauf dreier Immobilien aus dem Fonds an einen australischen Real Estate Investment Trust (REIT), dessen Börsengang die Deutsche Bank anschließend begleitete, schreiben die Juristen. ( Quelle: Die Welt vom 17.12.2005)
  2. Der REIT wäre auf Gesellschaftsebene von Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit. ( Quelle: Die Welt vom 14.02.2005)
  3. Der deutsche Investor muß beachten, ob der REIT hierzulande durch einen Steuerrepräsentanten vertreten ist, da sonst eine Steuer von mindestens zehn Prozent des letzten Börsenkurses erhoben wird. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  4. Käufer ist die australische Rubicon Trust, die die Objekte im Real Estate Investment Trust (REIT) "Rubicon Europe" bündelte und an die Börse brachte. ( Quelle: Die Welt vom 16.12.2005)
  5. Das Zauberwort, das immer wieder als Begründung für die Rallye genannt wird, lautet REIT (Real Estate Investment Trust). ( Quelle: Die Welt vom 19.07.2005)
  6. Ausländische Investoren, die mehr als zehn Prozent an einem REIT halten, könnten diese Dividenden wegen der Doppelbesteuerungsabkommen aber weitgehend steuerfrei vereinnahmen. ( Quelle: Die Welt vom 27.05.2005)