Rahmengesetzgebung

  1. Bei der Regelung von Hochschulzugang und Hochschulabschlüssen sei "sicherlich eine Rahmengesetzgebung möglich". ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 30.03.2005)
  2. Der Staat muß vielemehr da, wo dies möglich ist, durch seine Rahmengesetzgebung auf die tatsächliche Gleichberechtigung hinwirken. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  3. Notwendig sei ein Abbau der bisherigen Mischfinanzierung und der Rahmengesetzgebung des Bundes. ( Quelle: Tagesspiegel vom 11.03.2002)
  4. Sowohl der Artikel 31 des Einigungsvertrags als auch die Koalitionsvereinbarung gaben dem Bundesfrauenministerium den Auftrag, mit dem Entwurf eines Zweiten Gleichberechtigungsgesetzes die Rahmengesetzgebung des Bundes fortzuentwickeln. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  5. Wo Einheitlichkeit unabdingbar sei, genüge in vielen Fällen eine Rahmengesetzgebung des Bundes, die nicht alle Einzelheiten zentral regelt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  6. Darüber hinaus hieß es, durch das Zugriffsrecht könne der Bund weiterhin eine Art Rahmengesetzgebung durchführen. ( Quelle: Die Welt Online vom 11.08.2003)
  7. Die vom Bund beschlossene Rahmengesetzgebung für Beamte muß mit Leben für die Landesbediensteten erfüllt werden, etwa, wie Weihnachts- und Urlaubsgeld aktuell ausfallen werden. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 20.02.2005)
  8. Erwartungsgemäß haben die EU-Finanzminister die Rahmengesetzgebung gebilligt, wonach die EZB ihre Devisenreserven und ihr Eigenkapital erhöhen kann. ( Quelle: DIE WELT 2000)