Realiter hat die verfassungsgerichtliche Inanspruchnahme solch einer intensiven Kontrolldichte allein zur Folge, daß das BVerfG seine eigene. als "richtiger" angesehene.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Realiter ist diese Ungleichheit ein fundamentales Charakteristikum aller historisch bekannten Gesellschaften.
( Quelle: Die Zeit 1996)