Wer sich in diesem verkastelteten System auf die Suche nach seinem eigentlichen Rechnungssteller macht, erlebt weitere Schwierigkeiten.
( Quelle: Tagesspiegel vom 22.03.2002)
Daher ist es zulässig, wenn auch kundenunfreundlich, wenn der Rechnungssteller Internet-Verbindungen nicht einzeln auflistet.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 06.04.2002)