Rechtsbüchern

  1. All dies wissen Historiker vor allem aus Verhandlungsprotokollen und Urteilen, aus zeitgenössischen Illustrationen und Rechtsbüchern wie dem um 1200 verfassten "Sachsenspiegel", der das Landrecht erstmals schriftlich fixierte. ( Quelle: Spiegel Online vom 26.08.2005)