Rechtsfehlerfrei

  1. Rechtsfehlerfrei hat das LG auch die weitere Voraussetzung für die Eintragung eines Amtswiderspruchs (§ 53 I 1 GBO) als gegeben angesehen, daß die Eigentumseintragung unter Verletzung gesetzlicher Vorschriften vorgenommen worden ist. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)