Rechtskundig

  1. Rechtskundig muß er sein, der bundesdeutsche Detektiv, und darauf achten, daß er bei seiner mitunter delikaten Tätigkeit nicht selbst mit dem Gesetz in Konflikt gerät; individuelle Grund- und Persönlichkeitsrechte sollten ihm tabu sein. ( Quelle: Junge Freiheit 2000)