Rechtskundige

  1. Rechtskundige einen derart aufgegliederten Rechtsfolgewillen haben können. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Unter dem Legalitätsprinzip versteht der Rechtskundige die Strafverfolgungspflicht der zuständigen Behörden bei dem Verdacht einer Straftat. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)