Rechtsschutz-Police

  1. Vor diesem Hintergrund ist die Bauherrenhaftpflicht nicht nur ein Schutz vor erheblichen Vermögenseinbußen, sondern gleichsam auch eine Rechtsschutz-Police, sofern der Bauherr über mehrere gerichtliche Instanzen kämpfen muss. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 31.10.2002)