Es schaffte erstmals eine gesetzliche Grundlage für vertragsrechtliche Beziehungen zwischen sämtlichen Rechtssubjekten unabhängig von ihrer Rechtsform oder ihrer Staatsangehörigkeit.
( Quelle: Tagesspiegel vom 20.11.2004)
Hauptmerkmal eines Kredites ist die Begründung eines Schuldverhältnisses zwischen zwei jeweils für sich selbständigen Rechtssubjekten, sagen zudem erste Gutachten.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)