Rechtsverfolgung

  1. Ehrkränkende Äußerungen, die der Rechtsverfolgung oder -verteidigung in einem Gerichtsverfahren dienen, können in aller Regel nicht mit einer Ehrschutzklage abgewehrt werden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Gerade bei Bagatellschäden stünden Kosten und Zeit für die Rechtsverfolgung in keinem Verhältnis zum Schaden. ( Quelle: Yahoo News vom 26.07.2005)
  3. Durch die Rechtsverfolgung solle eine abschreckende Wirkung erzielt werden, erklärte vzbv-Experte Patrick von Braunmühl. ( Quelle: Spiegel Online vom 24.09.2005)