Ehrkränkende Äußerungen, die der Rechtsverfolgung oder -verteidigung in einem Gerichtsverfahren dienen, können in aller Regel nicht mit einer Ehrschutzklage abgewehrt werden.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Gerade bei Bagatellschäden stünden Kosten und Zeit für die Rechtsverfolgung in keinem Verhältnis zum Schaden.
( Quelle: Yahoo News vom 26.07.2005)
Durch die Rechtsverfolgung solle eine abschreckende Wirkung erzielt werden, erklärte vzbv-Experte Patrick von Braunmühl.
( Quelle: Spiegel Online vom 24.09.2005)