Tätigkeit können verschiedene Rechtswirkungen eintreten, je nachdem ob Die im Synallagma stehende primäre Hauptpflicht des Arbeitnehmers oder eine sekundäre Nebenpflicht verletzt worden ist.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Angesichts der unmittelbaren Rechtswirkungen, die die EG- Verordnungen in den Mitgliedstaaten entfalten, bedürfen diese nicht notwendigerweise eines administrativen Vollzugsaktes, um die Rechtssphäre des Gemeinschaftsbürgers umzugestalten.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)