Regelwerkverschärfung

  1. Obwohl bislang mehr als ein Dutzend Firmen einen Terminaufschub hinsichtlich der Regelwerkverschärfung erwirkte, gilt für die übrigen Unternehmen nach wie vor das zuvor festgelegte Datum 1. Oktober. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 26.10.2001)