Regionalpolitikers

  1. Wahlberechtigt waren alle, die eine Gebühr von einem Euro zahlten und sich als Wähler des Oppositionsbündnisses ausgaben.Überschattet wurde die Wahl durch die Ermordung eines Regionalpolitikers in Süditalien. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 18.10.2005)