Wegen der Festsetzung im einzelnen wird auf die bei den Registerakten befindlichen Urkunden, insbes. den Bericht über die Prüfung von Sacheinlagen gem. 183 Abs. 3 AktG, Bezug genommen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Wegen der damit verbundenen Festsetzungen wird auf die zu den Registerakten eingereichten Urkunden verwiesen.HRB 23258 - 9. Januar 1997: IUZ Ingenieurbüro Uhthoff & Zarniko GmbH, Berlin (Alexandrinenstr. 2 - 3, 10969 Berlin).
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Wegen der Einzelheiten wird auf die zu den Registerakten eingereichten Urkunden verwiesen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)