Regressansprüchen

  1. Bis dahin, sagt Hausmann, sei in den Gesprächen der Anwälte immer nur von Regressansprüchen die Rede gewesen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 04.05.2001)
  2. Demnach können sich Fahrer bei möglichen Regressansprüchen nach einem Unfall nicht darauf berufen, dass sie nicht über die Beendigung der Versicherung informiert waren. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 31.01.2004)
  3. Die Abnehmer, insbesondere Baustoffgroßhändler, seien deshalb um mindestens 250000 Mark geschädigt worden, da sie mit Regressansprüchen rechnen müßten. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)