Bis dahin, sagt Hausmann, sei in den Gesprächen der Anwälte immer nur von Regressansprüchen die Rede gewesen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 04.05.2001)
Demnach können sich Fahrer bei möglichen Regressansprüchen nach einem Unfall nicht darauf berufen, dass sie nicht über die Beendigung der Versicherung informiert waren.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 31.01.2004)
Die Abnehmer, insbesondere Baustoffgroßhändler, seien deshalb um mindestens 250000 Mark geschädigt worden, da sie mit Regressansprüchen rechnen müßten.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)