Reichensteuer

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  1. Richtet man nun mit der Reichensteuer eine einzige Stufe im Steuersystem ein, wäre die verfassungsrechtliche Frage der Gleichheit zu klären. ( Quelle: Tagesspiegel vom 23.06.2005)
  2. "Angemessen" sei zudem die Reichensteuer für Einkommen ab 250 000 Euro. ( Quelle: Handelsblatt vom 07.07.2005)
  3. Reichensteuer"Ab einem Jahreseinkommen von 250 000 Euro (Ledige) bzw. 500 000 Euro (Verheiratete) werden von 2007 an drei Prozentpunkte Aufschlag auf die Lohn- oder Einkommenssteuer fällig. ( Quelle: Merkur Online vom 13.12.2005)
  4. Das gilt auch für die so genannte Reichensteuer, ein dreiprozentiger Aufschlag auf die Einkommensteuer für Bestverdiener (zu versteuerndes Einkommen jährlich 130000 Euro, 260000 Euro bei Verheirateten). ( Quelle: Tagesspiegel vom 09.11.2005)
  5. Nun fehlen die Reserven für die Sanierung des Gesundheitssystems und der Rentenversicherung und damit für den Befreiungsschlag bei den Lohnzusatzkosten." Die Reichensteuer nannte von Wartenberg "ein Schmankerl auf dem Altar der Neidkultur. ( Quelle: Tagesspiegel vom 15.11.2005)
  6. Ausdrücklich erwähnte Kenzler die günstigeren Abschreibungsbedingungen, Maßnahmen zur Liquiditätsverbesserung und den Verzicht auf die Reichensteuer für gewerbliche Einkünfte. ( Quelle: Tagesspiegel vom 14.11.2005)
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