Reichshofrat

  1. Die beiden höchsten Gerichte, der Reichshofrat und das Reichskammergericht, konnten zum Zeitpunkt ihrer Auflösung auf eine Tradition von mehr als dreihundert Jahren zurückblicken. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 24.03.2003)
  2. Es war neben dem Kaiser, dem Reichstag und dem später erst geschaffenen Reichshofrat (5) eine der wenigen Reichsinstitutionen, welche das Heilige Römische Reich Deutscher Nation bis zum Ende dieses Reiches im Jahre 1806 zusammenhielt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)