Reisefrist

  1. Wenn er sich durch das Überschreiten der Reisefrist aus freien Stücken in eine bis dahin nicht vorhandene Zwangslage begibt, so rechtfertigt dies keine Gleichstellung mit demjenigen, der die DDR um einer Zwangslage willen hat verlassen müssen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)