Reisepreises

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  1. Die Richter verurteilten den Veranstalter zur Rückzahlung des Reisepreises und zur Zahlung von Schadensersatz (Az.: 8 0 358/91). ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  2. Wem gekündigt wird, braucht bei FTI keine Stornokosten von bis zu 80 Prozent des Reisepreises zu entrichten. ( Quelle: Die Welt Online vom 20.08.2003)
  3. Wer wegen Überbuchung des Urlaubshotels zu Hause bleiben muß, kann vom Reiseveranstalter neben der Rückerstattung seiner Anzahlung die Hälfte des Reisepreises als Entschädigung verlangen. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 13.01.2005)
  4. An der Auslosung des Reisepreises nehmen alle Einsendungen mit den fünf richtigen Antworten teil. ( Quelle: Tagesspiegel vom 05.01.2002)
  5. Befinden sich rund ums Urlaubshotel mehrere Großbaustellen, berechtigt dies einen Pauschalreisenden zur Minderung des Reisepreises um 60 Prozent. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
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