Reisepreisminderung

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  1. Ist kein entsprechender Reiseleiter an Bord, ist das ein Mangel, der zu einer Reisepreisminderung berechtigt. ( Quelle: Abendblatt vom 07.11.2004)
  2. Denn wer berechtigte Mängel gleich reklamiert, hat die Chance auf nachträgliche Reisepreisminderung. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 23.09.2005)
  3. Kühlt eine Klimaanlage in einem Hotel, wie im fraglichen Fall in Mexiko, die Raumtemperatur lediglich auf 30 Grad ab, so kann der Urlauber nachträglich eine Reisepreisminderung (hier von zehn Prozent) verlangen. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  4. Das Amtsgericht Hamburg bezifferte die Reisepreisminderung in einem Fall auf zehn Prozent (Az.: 10 C 514/03), berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht. ( Quelle: Abendblatt vom 29.08.2004)
  5. Krankheit durch Mängel: Ärgert sich ein Pauschalreisender über Mängel während der Ferien so sehr, dass er deswegen erkrankt, so kann er dafür nicht neben einer Reisepreisminderung eine Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude verlangen. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  6. Vom Amtsgericht Kiel stammt ein Urteil, demzufolge ein nahe dem Urlaubsdomizil stationierter Abfallhaufen keinen Anspruch auf Reisepreisminderung rechtfertigt. ( Quelle: Die Zeit (12/2001))
  7. Neben einer Reisepreisminderung um 80 Prozent bekamen die jungen Frauen auch Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreuden zuerkannt. ( Quelle: Spiegel Online vom 04.09.2005)
  8. SALMONELLEN II: Das Landgericht Duisburg sprach in einem ähnlichen Fall einer Familie eine Reisepreisminderung von 35 Prozent auf den Gesamtreisepreis zu. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 09.02.2002)
  9. Eine Beschwerde beim Management des Hotels (hier: in Kenia) bringt (auch bei vorhandenen Unzulänglichkeiten) keine nachträgliche Reisepreisminderung (hier gefordert: 50 Prozent). ( Quelle: Tagesspiegel vom 05.01.2002)
  10. Das ergab bei einem anteiligen Tagesreisepreis von in diesem Fall 267 Euro eine Reisepreisminderung von insgesamt 40 Euro. ( Quelle: Spiegel Online vom 30.10.2004)
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