Reisevertrages

  1. Sie seien daher kein Teil des Reisevertrages. ( Quelle: Die Welt vom 18.06.2005)
  2. Das gilt dann, wenn der Reiseveranstalter in seinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich darauf hinweist, daß die Leistungen des Schiffsarztes kein Teil des Reisevertrages sind - das war hier der Fall. ( Quelle: Die Welt vom 26.11.2005)