Seit Jahresbeginn gilt im Reisevertragsrecht eine neue Bestimmung.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Das Reisevertragsrecht sehe bei 'höherer Gewalt' eine Kündigung ohne Stornogebühr vor.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Generell ermöglicht das Reisevertragsrecht den Veranstaltern zum Beispiel bei gestiegenen Treibstoffpreisen eine Erhöhung des ursprünglich bestätigten Reisepreises.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)