Reisevertragsrecht

  1. Seit Jahresbeginn gilt im Reisevertragsrecht eine neue Bestimmung. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  2. Das Reisevertragsrecht sehe bei 'höherer Gewalt' eine Kündigung ohne Stornogebühr vor. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  3. Generell ermöglicht das Reisevertragsrecht den Veranstaltern zum Beispiel bei gestiegenen Treibstoffpreisen eine Erhöhung des ursprünglich bestätigten Reisepreises. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)