Renovierungsaufwand

  1. Wer eine gebrauchte Immobilie kauft, darf seinen Modernisierungs- und Renovierungsaufwand bis zu insgesamt 22 500 Mark als sogenannte Vorkosten steuersparend geltend machen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Deutlichere Angaben zum finanziellen Renovierungsaufwand werden dagegen bei einem Objekt im Städtchen Owen/Teck gemacht. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)