Renten-

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  1. Und wenn die Beschäftigten zwangsläufig geringere Abgaben zahlen, müssen für die Renten- und Arbeitslosenversicherung praktikable Übergänge gefunden werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
  2. In der ehemaligen DDR steigt die Bemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung auf monatlich 3000 Mark und für die Krankenversicherung auf 2250 Mark. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)
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