Renten-bescheide

  1. Nur vorzeigen muss man: Wehrdienstausweis, frühere Renten-bescheide, Schwerbehindertenausweis, Geburtsurkunden der Kinder oder Familienbuch, Belege für Erziehungszeiten, Adoptionen, Pflegschaften und ähnliches. ( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 26.04.2002)