Rentenangleichung

  1. Die beitragslosen Zurechnungszeiten haben sich bei der Rentenberechnung nach Maßgabe des früheren DDR-Rentenrechts nur in wesentlich geringerem Umfang ausgewirkt als nach der Rentenangleichung zum 1. 7. 1990 und den nachfolgenden Rentenanpassungen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)