Rentenbeiträge

  1. Die Rentenbeiträge werden dagegen bis 2025 vollständig von der Steuer befreit. ( Quelle: Tagesspiegel vom 05.12.2003)
  2. Die geplante Kürzung der Rentenbeiträge kann für Bezieher von Arbeitslosenhilfe dazu führen, daß Ledige bei einem Jahr Arbeitslosigkeit bis zu zwei Drittel ihres in dieser Zeit erworbenen Rentenanspruchs einbüßen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  3. Das heißt: Der Arbeitnehmer wird entlastet, weil er seine Rentenbeiträge steuerlich geltend machen kann. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 18.03.2003)
  4. Für die Frauen, welche mit 60 hätten in Rente gehen können, bedeutet dies einen Schock, denn viele dieser Frauen haben schon 40 Jahre ununterbrochen gearbeitet und auch Rentenbeiträge gezahlt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  5. Laut BGA-Chef entstünden den Unternehmern ab Januar durch die Erhöhung der Rentenbeiträge im Gegenteil zusätzliche Belastungen. ( Quelle: Welt 1996)
  6. Ohne Gegenmaßnahmen würde damit rechnerisch ein Anstieg der Rentenbeiträge von 19,5 auf 20 Prozent drohen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 26.05.2005)
  7. Eichel unterstrich nochmals, dass die Einnahmen der Ökosteuer nicht die Staatskasse füllen, sondern vollständig zurückgegeben würden, um die Rentenbeiträge zu senken. ( Quelle: Tagesspiegel 2000)
  8. Eine absehbare Anhebung der Rentenbeiträge wird zunächst keine Auswirkungen auf die Ökosteuerpläne der Regierung haben. ( Quelle: ZDF Heute vom 01.11.2002)
  9. Die Rentenbeiträge werden im Gegenzug steuerfrei gestellt. ( Quelle: ZDF Heute vom 17.06.2004)
  10. Voraussetzung bliebe aber, daß die Frau mindestens 35 Jahre Rentenbeiträge bezahlt hat. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)