Wer derzeit vor seinem 65.Geburtstag in Rente geht, muß pro Jahr - zur Kompensation des voraussichtlich längeren Rentenbezugs - einen Abschlag von 3,6 Prozent hinnehmen.
( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
Je jünger der Berechtigte beim Renteneintritt war, desto höher ist der Ertragsanteil, der dann für die weitere Dauer des Rentenbezugs unverändert bleibt.
( Quelle: Die Welt 2001)