Rentenbezugs

  1. Wer derzeit vor seinem 65.Geburtstag in Rente geht, muß pro Jahr - zur Kompensation des voraussichtlich längeren Rentenbezugs - einen Abschlag von 3,6 Prozent hinnehmen. ( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
  2. Je jünger der Berechtigte beim Renteneintritt war, desto höher ist der Ertragsanteil, der dann für die weitere Dauer des Rentenbezugs unverändert bleibt. ( Quelle: Die Welt 2001)