Rentenhöhe

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  1. Über die Frage, an welcher Stellschraube, Beitragssatz oder Rentenhöhe, man wie viel drehen soll, wird intern heftig diskutiert. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  2. Freilich: Über die Rentenhöhe wird nach wie vor in Bonn entschieden. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  3. Die Jahresmeldung sollte von den Versicherten sorgfältig aufbewahrt werden, da sie praktisch bares Geld für den späteren Rentenanspruch und die Rentenhöhe ist. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  4. Wer nur eine Basisrente bezieht, also nicht mehr als monatlich 2280 Euro verdient, den treffen die Abschläge voll, weil sie sich auf die gesamte Rentenhöhe beziehen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 13.02.2003)
  5. Bisher wurde die Rentenhöhe nach dem letzten Lohn errechnet, nun geben die insgesamt gezahlten Beiträge den Ausschlag. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  6. 15. Wie wird die Rentenhöhe ermittelt? ( Quelle: Die Welt 2001)
  7. Die Rentenhöhe und -beiträge in den nächsten Jahren können Union und SPD nur mit einem erhöhten Milliarden-Zuschuss aus dem Bundesetat halten. ( Quelle: Abendzeitung vom 04.11.2005)
  8. Dabei ist es unerheblich, ob sich im Einzelfall bei der Berechnung der Rentenhöhe unterschiedl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  9. Die geringere Wirtschaftskraft in den neuen Ländern werde bereits bei der Rentenhöhe berücksichtigt und dürfe nicht ein zweites Mal zu Lasten der Rentner herangezogen werden. ( Quelle: Die Welt Online vom 25.04.2003)
  10. Die Eingangsforderungen ihres Streiks sind damit erfüllt: Das Rentenalter bleibt bei 50 bis 55 Jahren, die Anwartszeit bei 37,5 Jahren und die Rentenhöhe bemißt sich auch künftig nach dem Einkommen der letzten sechs Monate. ( Quelle: TAZ 1995)
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