Rentenreformgesetzes

  1. Mit Inkrafttreten des Rentenreformgesetzes, welches auch das geänderte Betriebsrentengesetz (BetrAVG) enthält, entfällt ab Januar 1999 die Anpassungsverpflichtung des Arbeitgebers bei Direktversicherungen und Pensionskassen. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)