Repräsentationsautorität

  1. So ist zum Beispiel der Speaker des Unterhauses, in etwa das Gegenstück zu unserem Bundestagspräsidenten, völlig dem Machtkampf entzogen - und deshalb auch als unparteiische Repräsentationsautorität unangefochten. ( Quelle: Tagesspiegel vom 11.10.2005)