Rezeptpflichtige Medikamente jedoch darf ich nicht herausgeben, da müssen Patienten erst zum Notarzt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1991)
Eberhard Sinner: "Rezeptpflichtige Betäubungsmittel, zum Beispiel Ritalin, dürfen in einzelnen Ländern nur mit einer vom Gesundheitsamt beglaubigten ärztlichen Bescheinigung mitgenommen werden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 17.02.2005)